Sabine Leidig
Zurück zur Seite

Redetext

Artikel
Lieferkettengesetz verschwindet (nicht) von der TO!
19. Mai 2021
Mit einer kraftvollen Kampagne, wollen Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Kirchliche Hilfswerke und viele weitere Engagierte, den Bundestag dazu bringen, ein Lieferkettengesetz zu beschließen.

Mit einer kraftvollen Kampagne, wollen Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Kirchliche Hilfswerke und viele weitere Engagierte, den Bundestag dazu bringen, ein Lieferkettengesetz zu beschließen. Das Ziel: Deutsche Unternehmen sollen auch im Ausland Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Arbeiter*innen und Bewohner*innen müssen überall vor skrupelloser Profitmacherei geschützt werden.

Gestern stand der Gesetzesentwurf für die Sorgfaltspflicht entlang globaler Lieferketten (Sorgfaltspflichtgesetz) noch auf der Tagesordnung des Bundestages, heute ist es zurückgezogen. Dabei ist höchste Zeit, dass die Koalition endlich liefert.

Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen viele Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach.
Deshalb ist ein Gesetz notwendig. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.
Deutsche Unternehmen profitieren von den wirtschaftlichen Vorteilen eines globalen Marktes. Dabei lassen sie den Schutz von Mensch und Umwelt häufig außer Acht.
Denn: Sie müssen keine Konsequenzen fürchten für Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen.
Manche Unternehmen engagieren sich schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz.
Diese Unternehmen dürfen nicht länger gegenüber verantwortungsloser Konkurrenz benachteiligt werden.
Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass alle Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards achten.
Die meisten Menschen wollen keine Produkte kaufen, in denen Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder stecken.

Verbraucher*innen dürfen nicht länger vor die falsche Wahl gestellt werden, denn Menschenrechte und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind nicht verhandelbar. Dafür braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der alle Unternehmen auf den Schutz von Mensch und Umwelt verpflichtet!

Andere europäische Länder haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet, etwa zum Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit in Lieferketten. Das braucht es auch in Deutschland.

Jetzt hat die Wirtschaftsunion hat einen neuen Angriff auf das Lieferkettengesetz gestartet.
Nachdem das „Sorgfaltspflichtengesetz“ diesen Donnerstag verabschiedet werden sollte, haben die Koalitionsparteien aus CDU/CSU und SPD den Entwurf kurzfristig wieder von der Tagesordnung des Bundestags genommen.
Dabei sind die Rechte der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im aktuellen Kabinettsentwurf bei weitem nicht ausreichend.
Das ohnehin viel zu schwache Gesetzes darf mit keinem weiteren Tropfen verwässert werden. Im Gegenteil: Auch mittelständische und ausländische Unternehmen müssen verpflichtet werden, ihre Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette zu erfüllen und bei Verstößen braucht es eine zivilrechtliche Haftung.