Sabine Leidig
 

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Skript/Materialsammlung für Vorträge (PDF, 4,78 MB)
(von Sabine Leidig, 10.11.08)
               
                

EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

1. Entwurf vorgelegt im Januar 2004 von EU-Kuómmissar Fritz Bolkestein (inzwischen außer Dienst)

Problem: Deregulierung

  • Direkter Eingriff in staatliche Regulierungsmöglichkeiten
  • Hohe Hürden für neue Regeln (Gesetze / Vorschriften)
  • Abschaffungszwang bei bestehenden Regulierungen
  • Überprüfungs/-Begründungszwang bestehender Regulierungen (z.B. bei Mindestkapital-Ausstattung von
    DL-Unternehmen, Haftung usw.)
  • Liberalisierungszwang bei entgeltlich erbrachten öffentlichen Dienstleistungen

Problem: Demokratie-Abbau

  • Kompetenzen der Länder und der Kommunen werden ausgehebelt
  • BürgerInnen können nicht mehr entscheiden,
    wie Daseinsvorsorge organisiert werden soll
Zum Beispiel öffentliche Daseinsvorsorge:
  • Gesundheitswesen, Universitäten, Bibliotheken usw. werden explizit genannt.
  • Mindest- und Höchstpreise /Niederlassungsbeschränkungen / Bindungen an bestimmte DL-Erbringer werden verboten.
  • Rechtsformzwang muss geprüft und begründet werden.
    (steuerliche) Begünstigung gemeinnütziger Träger wird unmöglich.

Problem: »Ausflaggung«

  • Richtlinie verbietet viele Regeln bei der staatlichen Unternehmensregistrierung
  • »Ausflaggung« wird erleichtert: Unternehmen bleibt zwar auf Inlandsmarkt tätig, im Inlandsbesitz und beschäftigt Inländer weiter,
    gilt aber als Auslandsunternehmen
  • kein BG-Zwang mehr für formal im Ausland registrierte Unternehmen.
    Folge: Ungeklärtes Haftungsrisiko

Problem: Herkunftslandprinzip

  • Mehrfachregistrierung ohne Hauptsitzzwang wird zulässig. Folge: Briefkastenfirmen können sich des jeweils passenden Rechts bedienen und werden praktisch ungreifbar
  • Nur das (formale) »Herkunftsland« darf die Tätigkeit der bei ihm registrierten Unternehmen EU-weit noch kontrollieren
  • Das Tätigkeitsland darf dies nur auf Aufforderung durch das Herkunftsland oder im ganz besonderen Ausnahmefall nach Einleitung umständlicher Verfahren
  • Verfolgung von Verstößen durch das »Herkunftsland«
    wird praktisch nicht stattfinden

Problem: Dumping

Arbeits- und Sozialrecht
  • 25 verschiedene Länderstandards bei Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuern, Gläubigerschutz, Unternehmensregistrierung und -kontrolle usw. werden direkt miteinander in Wettbewerb gebracht; in jedem der 25 Mitgliedsstaaten.
Steuer
  • Neuer Steuerwettbewerb, denn Arbeitsland kann Unternehmen trotz Dauerpräsenz auf dem Markt nicht real  greifen (durch Verbote staatlicher Anmeldepflichten usw.)
  • Ausnahme nur bei harmonisierten Steuern (MWSt). Bei Gewerbe-, Unternehmens-, Einkommens-, Vergnügungssteuern usw. gilt idR das HKL-Prinzip

Kräfteverhältnisse Was tun ? - Was tun !

  • Briefe an EU-Abgeordnete
  • Unterschriften sammeln > an die Bundesregierung
  • Aufklären / Informieren
  • Bündnisse schmieden
  • Veranstaltungen mit KritikerInnen
  • Pressemitteilungen
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen
  • Petition (EU-weit) unterschreiben + bekannt machen
... Und das alles bald - Mitte 2006 soll entschieden sein.
  • mobilisieren zur Demonstration gegen den
    »Bolkestein-Hammer«  11. (und 14.) Februar in Strasbourg

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Die Linke
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Seite zuletzt geändert am 15.08.2009 um 08:17 Uhr

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