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| | zum Seitenanfang | Casino schließenEU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt1. Entwurf vorgelegt im Januar 2004 von EU-Kuómmissar Fritz Bolkestein (inzwischen außer Dienst)Problem: Deregulierung- Direkter Eingriff in staatliche Regulierungsmöglichkeiten
- Hohe Hürden für neue Regeln (Gesetze / Vorschriften)
- Abschaffungszwang bei bestehenden Regulierungen
- Überprüfungs/-Begründungszwang bestehender Regulierungen (z.B. bei Mindestkapital-Ausstattung von
DL-Unternehmen, Haftung usw.) - Liberalisierungszwang bei entgeltlich erbrachten öffentlichen Dienstleistungen
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Problem: Demokratie-Abbau- Kompetenzen der Länder und der Kommunen werden ausgehebelt
- BürgerInnen können nicht mehr entscheiden,
wie Daseinsvorsorge organisiert werden soll
| Zum Beispiel öffentliche Daseinsvorsorge:- Gesundheitswesen, Universitäten, Bibliotheken usw. werden explizit genannt.
- Mindest- und Höchstpreise /Niederlassungsbeschränkungen / Bindungen an bestimmte DL-Erbringer werden verboten.
- Rechtsformzwang muss geprüft und begründet werden.
(steuerliche) Begünstigung gemeinnütziger Träger wird unmöglich.
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Problem: »Ausflaggung«- Richtlinie verbietet viele Regeln bei der staatlichen Unternehmensregistrierung
- »Ausflaggung« wird erleichtert: Unternehmen bleibt zwar auf Inlandsmarkt tätig, im Inlandsbesitz und beschäftigt Inländer weiter,
gilt aber als Auslandsunternehmen - kein BG-Zwang mehr für formal im Ausland registrierte Unternehmen.
Folge: Ungeklärtes Haftungsrisiko
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Problem: Herkunftslandprinzip- Mehrfachregistrierung ohne Hauptsitzzwang wird zulässig. Folge: Briefkastenfirmen können sich des jeweils passenden Rechts bedienen und werden praktisch ungreifbar
- Nur das (formale) »Herkunftsland« darf die Tätigkeit der bei ihm registrierten Unternehmen EU-weit noch kontrollieren
- Das Tätigkeitsland darf dies nur auf Aufforderung durch das Herkunftsland oder im ganz besonderen Ausnahmefall nach Einleitung umständlicher Verfahren
- Verfolgung von Verstößen durch das »Herkunftsland«
wird praktisch nicht stattfinden
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Problem: DumpingArbeits- und Sozialrecht- 25 verschiedene Länderstandards bei Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuern, Gläubigerschutz, Unternehmensregistrierung und -kontrolle usw. werden direkt miteinander in Wettbewerb gebracht; in jedem der 25 Mitgliedsstaaten.
| Steuer- Neuer Steuerwettbewerb, denn Arbeitsland kann Unternehmen trotz Dauerpräsenz auf dem Markt nicht real greifen (durch Verbote staatlicher Anmeldepflichten usw.)
- Ausnahme nur bei harmonisierten Steuern (MWSt). Bei Gewerbe-, Unternehmens-, Einkommens-, Vergnügungssteuern usw. gilt idR das HKL-Prinzip
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Kräfteverhältnisse Was tun ? - Was tun !- Briefe an EU-Abgeordnete
- Unterschriften sammeln > an die Bundesregierung
- Aufklären / Informieren
- Bündnisse schmieden
- Veranstaltungen mit KritikerInnen
- Pressemitteilungen
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen
- Petition (EU-weit) unterschreiben + bekannt machen
| ... Und das alles bald - Mitte 2006 soll entschieden sein.- mobilisieren zur Demonstration gegen den
»Bolkestein-Hammer« 11. (und 14.) Februar in Strasbourg
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